Wieder im Programm!
Arbeitsrecht im Überblick –
ein Aufbauseminar für Betriebsräte
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Das Arbeitsrecht als Schutzrecht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist in einer Vielzahl von nationalen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Tarifverträgen geregelt, deren Zusammenspiel nicht immer ganz einfach ist. Eine besondere Rolle spielt das Betriebsverfassungsrecht, das der Arbeitnehmervertretung die Aufgabe einräumt, kollektive Tatbestände mitzugestalten und die Beachtung der Rechtsvorschriften sicherzustellen. Ziel des Seminars ist es, einen vertieften Überblick über die verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen und deren Verhältnis zueinander zu vermitteln. Das Seminar richtet sich deshalb in besonderem Maße an Betriebsratsmitglieder, die bereits über erste Grundkenntnisse und Erfahrungen verfügen und in ihrer verantwortungsvollen Funktion häufig als erste Ansprechpartnerin und erster Ansprechpartner für Fragen der Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen müssen.
- Der Arbeitsvertrag und Schutzgesetze (Jürgen Zeller)
- Das Betriebsverfassungsgesetz – Wichtige Grundsätze und aktuelle Rechtsprechung (Carsten Oestmann)
- Bedeutung der Tarifverträge und deren Verhältnis zu arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Regelungen (Dieter Stang)
Die Referenten sind auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die den TeilnehmerInnen auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Gesetzgebung die Bedeutung und den Zusammenhang der verschiedenen Rechtsquellen praxisnah erläutern und wichtige Hinweise für die tägliche Betriebsratsarbeit geben werden.
REFERENTEN
Jürgen Zeller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart (14.10.2024)
Carsten Oestmann, Rechtsanwalt, Ludwigsburg (15.10.2024)
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart (16.10.2024)
Bad Teinach