
Teilnahmebedingungen
ANMELDUNG – RESERVIERUNG
Um an einem unserer Seminare teilzunehmen, bitten wir Sie, sich online anzumelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Mit deren Zugang kommt der Vertrag verbindlich zustande.
Um einen Seminarplatz zu reservieren, bitten wir Sie, Ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen online vorzunehmen. Andernfalls behalten wir uns vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
EINLADUNG UND RECHNUNG
Drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten die angemeldeten Personen eine Bestätigung per E-Mail. Die Seminargebühr stellen wir dem jeweiligen Arbeitgeber unverzüglich nach dem Seminar in Rechnung. Das Zahlungsziel hierfür beträgt 14 Tage, ohne Abzug.
HOTEL – TAGUNGSSTÄTTE
Wir übernehmen für alle Teilnehmenden die Zimmerreservierung im Tagungshotel. Falls Sie keine Übernachtung wünschen, teilen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung mit. In diesem Fall berechnet das Hotel eine Tagungspauschale. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind direkt mit der Tagungsstätte bzw. dem Hotel abzurechnen. Diese akzeptieren eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Eine Vorlage dazu wird von der BiKo mit der Einladung versandt. Die Hotelkosten enthalten den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erhöht sich der Hotelpreis entsprechend. Wir übermitteln der Tagungsstätte bzw. dem Hotel Ihre Daten für die Zimmerbelegung und die Rechnungsstellung.
ABSAGE – AUSFALLGEBÜHREN
Die Absage muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Bei Absagen bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristiger Absage, d. h. 27 bis 4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 bis 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie eine Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen berechnen wir die Seminargebühr vollständig. Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist bis zum Seminarbeginn möglich. Bei einer kurzfristigen Absage kann die Tagungsstätte bzw. das Hotel nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen Ausfallgebühren geltend machen.
WIDERRUFSRECHT
Unsere Seminarangebote richten sich ausschließlich an Gremien der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsräte, JAV, SBV) bzw. an den Arbeitgeber. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher:innen (§ 312g BGB) besteht daher nicht. Es gelten unsere Ausfallgebühren.
MATERIALIEN
Die notwendigen Unterlagen werden allen Teilnehmenden zu Beginn des Seminars zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind im Betrieb vorhandene Betriebsvereinbarungen, das Betriebsverfassungsgesetz sowie die gültigen Tarifverträge mitzubringen.
FOTOGRAFIE
Während den Veranstaltungen werden ggf. Übersichtsaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung angefertigt. Sollten Sie nicht fotografiert werden wollen, teilen Sie dies bitte den jeweiligen Referentinnen und Referenten mit.
DATENSCHUTZHINWEIS
Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Daten werden gemäß Datenschutzerklärung der BiKo gespeichert und verarbeitet. Diese können Sie unter www.biko-lb.de/datenschutz einsehen.
FREISTELLUNG UND KOSTENÜBERNAHME
Für die Seminare gilt der gesetzliche Bildungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 40 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX und § 179 Abs. 8 SGB IX. Es werden Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Tätigkeit des Betriebsrats bzw. der JAV bzw. der Schwerbehindertenvertrauensperson erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die Kosten für das Seminar zu erstatten. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Seminare Kenntnisse vermitteln, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Darunter fallen nicht nur Seminare, die neue Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zum Thema haben, sondern alle Seminare, die Wissen vermitteln, das einen direkten Bezug zu den momentanen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats hat.
ORDNUNGSGEMÄSSER BETRIEBSBESCHLUSS
Die Beschlussfassung ist erforderlich, damit das Betriebsratsmitglied gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer der Seminarteilnahme von der Arbeitspflicht und den erforderlichen Kosten befreit wird. Für einen ordnungsgemäßen Beschluss ist Folgendes zu beachten:
- Vor der Beschlussfassung ist zu prüfen, ob die Qualifizierungsmaßnahme für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist.
- Alle Betriebsratsmitglieder (gegebenenfalls auch Ersatzmitglieder) müssen rechtzeitig zur Betriebsratssitzung eingeladen werden.
- Der Tagesordnungspunkt zur Schulung muss in der Einladung klar aufgeführt sein – inklusive der Seminarinformationen sowie der Namen der Betriebsratsmitglieder, die daran teilnehmen sollen.
- Der bzw. die Betriebsratsvorsitzende stellt fest, ob die Beschlussfähigkeit gegeben ist, ob also mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend ist.
- Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst.
- Das Ergebnis der Beschlussfassung ist in der Sitzungsniederschrift festzuhalten.
- Der Arbeitgeber ist schriftlich über den Beschluss des Betriebsrats zu informieren. Wenn er es wünscht, ist ihm zudem der Themenplan des Seminars zu übermitteln, damit die Erforderlichkeit der Schulung geprüft werden kann.
Für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gilt dies entsprechend. Für die Schwerbehindertenvertretungen und deren Stellvertretende gelten die Bestimmungen nach § 179 Abs. 4 und § 179 Abs. 8 SGB IX.
Für Mitglieder von Wahlvorständen zur Betriebsratswahl, zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten die Bestimmungen nach den §§ 20 Abs. 3 und 37 Abs. 6 BetrVG sowie nach § 177 Abs. 6 SGB IX.
HINWEIS ZUR REGION
Wir bieten Seminare sowohl für einzelne Geschäftsstellen der IG Metall als auch regionsübergreifend an. Bei Seminaren, die speziell für eine Geschäftsstelle geplant sind, werden überwiegend Betriebsratsmitglieder aus dem jeweiligen Geschäftsstellenbereich teilnehmen.
| LB | = | Ludwigsburg |
| ES | = | Esslingen |
| WN | = | Waiblingen |
| GP-GEI | = | Göppingen-Geislingen |
| S | = | Stuttgart |
| HN-NSU | = | Heilbronn-Neckarsulm |
| SHA | = | Schwäbisch Hall |
| TBB | = | Tauberbischofsheim |
| RT-TÜ | = | Reutlingen-Tübingen |
Stand August 2026