Tarif- und Arbeitsrecht

TARIFRECHT

ERA-Anwendungen leicht(er) gemacht

Rechtsfragen rund um die Anwendung des ERA-Tarifvertrages


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

Der ERA-Tarifvertrag ist nunmehr seit über 20 Jahren in Kraft und in den meisten Betrieben umgesetzt. Dennoch bestehen nach wie vor zahlreiche Rechtsfragen, die umstritten sind und die im betrieblichen Alltag immer wieder zu Unsicherheiten führen. Ziel des Seminars ist es, praxisnahe Hilfestellung im Umgang mit diesen rechtlichen Fragen zu bieten. Dabei steht nicht die Lösung konkreter Eingruppierungsfälle im Vordergrund, sondern die Vermittlung der grundlegenden Prinzipien und Verfahrenswege des ERA-Tarifvertrags. Auf diese Weise soll ein sicherer und fundierter Umgang mit den komplexen Regelungen des ERA-TV ermöglicht werden.

  • Definition Grundentgelt/Leistungsentgelt/Belastungszulage
  • Grundsätze der Grundentgeltermittlung (§ 4 ERA-TV)
  • Rolle des Betriebsrates im Verfahren (Einstufung statt Eingruppierung oder vielleicht beides?)
  • Verfahren in der paritätischen Kommission inklusive ihrer Eskalationsstufen (erweiterte paritätische Kommission/Schiedsstelle).
    • Welche Kompetenzen hat sie, welche nicht?
    • Was darf sie, was darf sie nicht?
    • Wie kann ich den Ablauf der PaKo beschleunigen und den Verfahrensweg effektivieren (Geschäftsordnung der PaKo)?
    • Wofür ist die PaKo zuständig und wer ist an ihr beteiligt? Ist das Ergebnis der PaKo bzw. der Schiedsstelle anfechtbar?
  • Was sind Entwicklungsstufen und sind diese überhaupt zulässig (tarifliche Vorgaben/tarifliche Öffnungsklausel)?
  • Welche Möglichkeiten hat der oder die Beschäftigte?

REFERENTEN

STARK, MAYER, OESTMANN & KOLLEGEN
Rechtsanwälte, Ludwigsburg


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 30.11.2026
Seminar-Nr. 92684
Ort

SSB-Waldaupark
Stuttgart

Kosten
Seminargebühr € 320,001
Tagungspauschale € 55,001
Anmeldung
Termin 02.12.2027
Seminar-Nr. 92788
Ort

SSB-Waldaupark
Stuttgart

Kosten
Seminargebühr € 320,001
Tagungspauschale € 60,001
Anmeldung
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG