SBV

SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

NEU! SBV und Arbeitsschutz

Die Schwerbehindertenvertretung als wichtiger Akteur


ZIELGRUPPE

Schwerbehindertenvertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

Im Zuge des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) kommt auf die Schwerbehindertenvertretung (SBV) eine besondere Aufgabe zu. In der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses hat die SBV darauf hinzuwirken, dass die Arbeitsschutzbestimmungen zum Wohle der Schwerbehinderten und Gleichgestellten beachtet werden und nicht zu kurz kommen.

Besonders zu beachten ist hierbei, dass Arbeitsplätze behindertengerecht gestaltet werden und entsprechende Maßnahmen im betriebsspezifischen Teil der Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) verankert sind.

  • Das Recht der SBV zur Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses: Welche Aufgaben hat sie zu erfüllen?
  • Das Recht der SBV zur Teilnahme an Betriebsbegehungen: Welche Bedeutung kommt ihr hier zu?
  • Zusammenarbeit mit Werksarzt, Betriebsrat und Arbeitssicherheitsfachkraft
  • Schwerpunkt auf § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (Beurteilung der Arbeitsbedingungen): Welche Aufgaben ergeben sich daraus für die Arbeit der SBV?
  • Zusammenarbeit der SBV mit dem Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • Informations- und Vorschlagsrechte der SBV

REFERENT

Thomas Rosenland, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Region
Anmeldung
Termin 22.07.–23.07.2027
Seminar-Nr. 92757
Ort

nestor Hotel ****
Ludwigsburg

Kosten
Seminargebühr € 650,001
Hotelkosten € 330,002
Region
Anmeldung
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1
zzgl. MwSt.
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2
inkl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX