ORGANISATION
Protokollführung im Betriebsrat
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Protokolle sind mehr als nur Worte auf Papier – sie sind das Gedächtnis und ein wichtiges Fundament Ihrer Betriebsratsarbeit. Dieses Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Vorschriften und viele Praxistipps, die Ihnen helfen, Protokolle verständlich und knapp, effektiv und rechtlich sicher zu formulieren.
- Einführung in die Protokollarten
- Beispiele für die sinnvolle Verwendung verschiedener Protokollarten je nach Anlage der Betriebsratsarbeit
- Die Sitzungsniederschrift nach dem Betriebsverfassungsgesetz: die wichtigsten Rechtsgrundsätze
- Wer darf Einsicht ins Protokoll nehmen?
- Wer hat Abschriften zu erhalten?
- Die Aufbewahrung der Protokolle
- Verantwortungsbereiche und Unterzeichnung der Niederschrift
- Die Überwachung von Fristen bei personellen Einzelmaßnahmen mithilfe von Protokollführungsgrundsätzen
- Mindestanforderung an eine Sitzungsniederschrift
- Technische Hilfen bei der Protokollführung
- Rechtsfolgen bei der Unterlassung der Niederschrift
REFERENT
Dr. Michael Süthold, Executive Coach und Management Consultant mit über 25 Jahren Erfahrung im europäischen Führungsbereich
Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 21.10.–23.10.2026
Seminar-Nr. 92655
Ort
Der Württemberger Hof ****
Öhringen
Kosten
Seminargebühr € 950,001
Hotelkosten € 602,502
Anmeldung
Termin 09.11.–11.11.2026
Seminar-Nr. 92668
Ort
Aramis
Sport- und Tagungshotel ****S
Gäufelden
Kosten
Seminargebühr € 950,001
Hotelkosten € 554,502
Anmeldung
Termin 01.02.–03.02.2027
Seminar-Nr. 92707
Ort
Kosten
Seminargebühr € 950,001
Hotelkosten € 586,002
Anmeldung
Termin 28.04.–30.04.2027
Seminar-Nr. 92735
Ort
Hotel Schönbuch ****
Pliezhausen
Kosten
Seminargebühr € 950,001
Hotelkosten € 675,172
Anmeldung
Termin 18.10.–20.10.2027
Seminar-Nr. 92773
Ort
Aramis
Sport- und Tagungshotel ****S
Gäufelden
Kosten
Seminargebühr € 950,001
Hotelkosten € 554,502
Anmeldung
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1
zzgl. MwSt.
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2
inkl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX