Online-Seminar
NEU! Ende des Mobilen Arbeitens?
Wie kann eine Beschränkung der Möglichkeiten für mobiles Arbeiten verhindert werden?
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
In den letzten Jahren gehörte das mobile Arbeiten für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag.
Es ermöglichte die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und ersparte lange Anfahrtszeiten in den Betrieb. Auch viele Arbeitgeber standen diesem Arbeitsmodell positiv gegenüber, da durch Desksharing Büroflächen eingespart wurden und man sich zugleich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren konnte.
In den letzten Monaten ist allerdings ein deutlicher Gegentrend festzustellen. Immer mehr Arbeitgeber schränken die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens stark ein. Begründet wird dies häufig mit der angeblich notwendigen Verbesserung der Kommunikation durch eine erhöhte Präsenz im Betrieb. Tatsächlich hat dieser Sinneswandel oft auch andere Gründe.
Insbesondere in Betrieben mit Beschäftigungsproblemen dient die Beschränkung mitunter dazu, Beschäftigte zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bewegen. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass die geforderte stärkere Anwesenheit im Betrieb für Beschäftigte mit Betreuungs- oder Pflegeaufgaben nicht mit ihrer privaten Situation vereinbar ist oder der täglich Fahrtweg schlicht zu lang wird.
Insbesondere die im Jahr 2021 neu in Kraft getretene Regelungen in §§ 87 Abs.1 Nr. 14 eröffnet den Betriebsräten Handlungsmöglichkeiten, um auf diese Entwicklungen angemessen zu reagieren.
- Interessenlage von Arbeitgeber und Beschäftigten
- Individualrechtliche Ansprüche auf mobiles Arbeiten
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 87 Abs.1 Nr. 14 BetrVG
- Nachwirkung bestehender Regelungen nach Kündigung durch den Arbeitgeber
- Mitbestimmung insbesondere beim Umfang des mobilen Arbeitens
- Härtefall- und Übergangsregelungen
- Betriebliches Vorgehen
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Freiburg
Online
09:00 bis 12:30 Uhr