WANDEL DER ARBEITSWELT
Umstrukturierung – schon wieder?!
Mitbestimmung des Betriebsrates bei einer Umstrukturierung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Die Umstrukturierung hat viele Gesichter – von der Betriebsteilschließung bis hin zu organisatorischen Änderungen von Prozessabläufen. Im Idealfall trägt eine Umstrukturierung den zu erwartenden, künftigen Marktentwicklungen Rechnung. Der Regelfall ist jedoch, dass Umstrukturierungen meist erst zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem Verluste bereits eingetreten sind oder unmittelbar bevorstehen, da jahrelange Untätigkeit der Auslöser ist oder unternehmerische Fehlentscheidungen zugrunde liegen. Nachdem die Personalkosten als zumeist größter und relativ gut beeinflussbarer Kostenblock regelmäßig im Vordergrund von Kostensenkungen stehen, haben die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten eine detaillierte Ausprägung erfahren. Die Beteiligung der Betriebsratsgremien am Umstrukturierungsprozess deckt deshalb die volle Bandbreite vom reinen Auskunfts- und Informationsanspruch zur Herstellung einer Transparenz über die Beratungs- und Mitwirkungsrechte bei der Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen bis hin zur erzwingbaren Mitbestimmung bei der Aufstellung eines Sozialplans ab.
- Umstrukturierungsarten
- Prozessbezogene Umstrukturierung
- Umstrukturierung auf Betriebsebene
- Arbeitgeberwechsel: Was bedeutet der § 613a BGB?
- Betriebsänderung
- Erfüllt die Umstrukturierung die Voraussetzung einer Betriebsänderung?
- Was ist eine Betriebsänderung?
- Welche Rechte hat der Betriebsrat?
- Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
REFERENT
Jürgen Zeller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Reutlingen
Hotel Schönbuch ****
Pliezhausen
nestor Hotel ****
Ludwigsburg