SAVE THE DATE: 23. OKTOBER 2026
NEU! Ludwigsburger Arbeitsrechtskongress
Praxislösungen für Mitbestimmung, Transparenz und KI.
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT

Zwischen Transformation und Mitbestimmung: Wirtschaftliche Unsicherheiten, der rasant zunehmende Einsatz von KI und wegweisende Gesetzesreformen fordern Betriebsräte heraus. Wie gelingt es, in diesem dynamischen Umfeld die Interessen der Belegschaft wirksam zu vertreten und die Zukunft aktiv mitzugestalten?
Im Mittelpunkt des Kongresses stehen entscheidende Praxisfragen:
✔ Gesetzes-Update: Welche Änderungen kommen bei Entgelttransparenz und Arbeitszeit auf uns zu?
✔ KI-Kontrolle: Wie lassen sich Mitbestimmungsrechte beim Einsatz neuer Technologien erfolgreich wahrnehmen?
✔ Durchsetzung: Wann besteht ein Anspruch auf externen Sachverstand und wann empfiehlt sich der Gang in die Einigungsstelle?
Aktuelle Urteile und neue Gesetzgebungsverfahren haben unmittelbaren Einfluss auf die betriebliche Praxis. Führende Expertinnen und Experten aus der Rechtsprechung, der Wissenschaft und der gewerkschaftlichen Beratung beleuchten die relevantesten Themen der modernen Mitbestimmung und geben praxisnahe Antworten für eine rechtssichere und zukunftsfeste Betriebsratsarbeit.
Tagesordnung
ab 08:00 Uhr
gemeinsames Ankommen
08:30 Uhr
Begrüßung und Einführung in das Thema
Michael Kocken übernimmt die Moderation und führt in den Tag ein.
08:45 Uhr
Wissen ist Macht: Wie Sie ExpertInnen hinzuziehen und Schulungen rechtssicher durchsetzen Sachverständige und Rechtsanwälte erfolgreich einschalten und den Anspruch auf Schulungsteilnahme rechtssicher wahrnehmen
Michael Büchele, Vizepräsident des Arbeitsgerichts Stuttgart a.D.
10:15 Uhr Kaffeepause
10:30 Uhr
Entgeltgerechtigkeit und Arbeitszeitreformen: Was auf Betriebsräte zukommt Entgelttransparenzgesetz und Ausblick auf weitere aktuelle Gesetzesvorhaben im Arbeitsrecht
Dr. Johanna Wenckebach, Professorin für Rechtswissenschaften
12:15 Uhr Mittagspause
13:00 Uhr
Die Blackbox öffnen: KI-Systeme verstehen und rechtssicher kontrollieren Künstliche Intelligenz im Betrieb – eine neue Herausforderung für Betriebsräte
Dr. Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht
14:30 Uhr Kaffeepause
14:45 Uhr
Sackgasse oder Chance? Wenn am Verhandlungstisch nichts mehr geht Lösungen für festgefahrene Verhandlungen und der Weg in die Einigungsstelle inklusive wichtiger Informationen zu Ablauf, Kosten und Taktik
Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter, Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
16:15 Uhr Schlusswort
16:30 Uhr Ende der Veranstaltung
Wissen ist Macht:
Wie Sie Expertinnen und Experten hinzuziehen und Schulungen rechtssicher durchsetzen
Sachverständige und Rechtsanwälte erfolgreich einschalten und den Anspruch auf Schulungsteilnahme rechtssicher wahrnehmen
Ohne das nötige Fachwissen und externe Expertise stößt der Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben häufig an seine Grenzen. Die Hinzuziehung von Sachverständigen oder die Durchsetzung notwendiger Schulungsmaßnahmen führt dabei nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber. Michael Büchele erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, wie Betriebsräte ihre Ansprüche rechtssicher geltend machen und durchsetzen können.
Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt des Vortrags:
✔ Wann kann der Betriebsrat Sachverständige hinzuziehen?
✔ Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung verweigert?
✔ Wann ist die Beauftragung von Rechtsanwältinnen und -anwälten zur Wahrnehmung und Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte zulässig?
✔ Brauchen Betriebsräte eine vorherige Zustimmung des Arbeitgebers für Seminare? Und wie reagiert man auf eine Ablehnung durch den Arbeitgeber?
REFERENT
Michael Büchele
Vizepräsident des Arbeitsgerichts Stuttgart a. D.
Michael Büchele war bis Juli 2025 Vizepräsident des Arbeitsgerichts Stuttgart. In seiner richterlichen Tätigkeit prägte er die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, unter anderem als Vorsitzender der Außenkammern in Ludwigsburg und zuletzt der 21. Kammer in Stuttgart. Er gilt als Experte für das Betriebsverfassungsrecht und ist über den Gerichtssaal hinaus in der Ausbildung von Fachanwältinnen und -anwälten für Arbeitsrecht sowie als Prüfer engagiert.
Sackgasse oder Chance?
Wenn am Verhandlungstisch nichts mehr geht
Lösungen für festgefahrene Verhandlungen und der Weg in die Einigungsstelle inklusive wichtiger Informationen zu Ablauf, Kosten und Taktik
Wenn die Verhandlungen am Ende sind, schlägt die Stunde der Einigungsstelle. Doch ist sie der „Retter in der Not“ oder ein unkalkulierbares Risiko? Aus der Perspektive des erfahrenen Richters und Einigungsstellenvorsitzenden beleuchtet Christoph Tillmanns die taktischen Besonderheiten der verschiedenen Verfahren und erklärt, wie das Verhalten in den Vorverhandlungen das spätere Ergebnis in einer Einigungsstelle beeinflussen kann.
Die Kernfragen des Vortrags sind:
✔ Wann ist das Arbeitsgericht, die Einigungsstelle oder die tarifliche Schlichtungsstelle zuständig?
✔ Wann ist die Anrufung einer Einigungsstelle wirklich sinnvoll – und wann nicht?
✔ Wie läuft das Einigungsstellenverfahren ab und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen?
✔ Welche Kosten entstehen und wer trägt sie?
REFERENT
Christoph Tillmanns
Vorsitzender Richter, Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Christoph Tillmanns ist Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Seit 2015 bekleidet er zudem das Amt des Vorsitzenden des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit. Er ist Mitherausgeber renommierter Kommentare. Neben seiner richterlichen Tätigkeit lehrt Christoph Tillmanns als Lehrbeauftragter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Die Blackbox öffnen:
KI-Systeme verstehen und rechtssicher kontrollierent
Künstliche Intelligenz im Betrieb – eine neue Herausforderung für Betriebsräte
Künstliche Intelligenz hält Einzug in fast alle Unternehmensbereiche – oft unbemerkt durch „Software-Updates“. Für Betriebsräte stellt sich die existenzielle Frage: Wie kontrolliert man Algorithmen, deren Funktionsweise kaum jemand durchdringt? Dr. Ernesto Klengel gibt Ihnen einen Leitfaden an die Hand, in welchen Bereichen KI häufig zum Einsatz kommt und wie Sie Ihre Informations- und Mitbestimmungsrechte effektiv nutzen können.
Wichtige Fragen werden im Vortrag geklärt:
✔ In welchen Betriebsbereichen wird KI heute bereits standardmäßig verwendet?
✔ Worin bestehen die größten Gefahren für Beschäftigte durch algorithmische Steuerung und Überwachung?
✔ Welche Informations- und Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Einführung von KI-Anwendungen?
REFERENT
Dr. Ernesto Klengel
Wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht
Ernesto Klengel ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Arbeitsrecht mit einem besonderen Forschungsschwerpunkt auf der digitalen Transformation der Arbeitswelt und der algorithmischen Kontrolle in Beschäftigungsverhältnissen. Er lehrt an der University of Labour sowie der Europäischen Akademie für Arbeit in Frankfurt am Main und bringt seine Expertise als ehrenamtlicher Richter in die Rechtsprechung ein.
Entgeltgerechtigkeit und Arbeitszeitreformen:
Was auf Betriebsräte zukommt
Entgelttransparenzgesetz und Ausblick auf weitere aktuelle Gesetzesvorhaben im Arbeitsrecht
Entgeltgerechtigkeit zählt seit jeher zu den zentralen Themen der Mitbestimmung. Das Entgelttransparenzgesetz setzt hier neue Maßstäbe und erweitert die Möglichkeiten von Betriebsräten, Einfluss zu nehmen. Gleichzeitig zeichnen sich auf politischer Ebene weitere Reformen ab, die erhebliche Auswirkungen auf Beschäftigte haben können. Prof. Dr. Johanna Wenckebach analysiert die Auswirkungen auf die Betriebspraxis und wagt einen exklusiven Ausblick auf kommende Gesetzesvorhaben, die die Arbeitswelt von morgen grundlegend verändern werden.
Sie erhalten Antworten auf Fragen wie:
✔ Was sind die wesentlichen Inhalte und Hebel des Entgelttransparenzgesetzes?
✔ Welche Auswirkungen ergeben sich für tarifgebundene Betriebe(z. B. bei AT-Angestellten oder Leistungsentgelten)?
✔ Auf welche weiteren geplanten Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht müssen sich Betriebsräte zeitnah einstellen?
REFERENTIN
Prof. Dr. Johanna Wenckebach
Professorin für Rechtswissenschaften
Johanna Wenckebach ist seit Januar 2024 Justitiarin beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt. Sie ist zudem Professorin für Rechtswissenschaften an der University of Labour in Frankfurt, ehrenamtliche Richterin beim Bundesarbeitsgericht, Fachautorin und Mitglied des Aufsichtsrats bei BMW. Als Herausgeberin des Buches „Arbeitsrecht. Handbuch für die Praxis“ und Expertin für Antidiskriminierungs- und Entgeltrecht gehört sie zu den profiliertesten Stimmen in der aktuellen arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Forschung.
Ludwigsburg
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