SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG
Renten- und Sozialversicherungsrecht
für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung
ZIELGRUPPE
Schwerbehindertenvertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Arbeits- und Sozialrecht greifen zunehmend ineinander. Daher wird der Betriebsrat in seiner täglichen Arbeit immer häufiger mit sozialrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Wichtig ist ein Grundverständnis für die Zusammenhänge und Verknüpfungen von Arbeits- und Sozialrecht, um die Aufgaben nach dem BetrVG sachgerecht und fachkundig wahrnehmen zu können und eine wirksame Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.
- Die Rentenversicherung: Grundwissen für die Betriebsratsarbeit
- Anhebung der Altersgrenzen
- Leistung zur Teilhabe (Rehabilitation)
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Altersrenten und Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrente)
- Bedeutung der Unfallversicherung (SGB VII) für Betriebsrat sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Welche Rechte hat der Betriebsrat?
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Sozialrechtliche Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung (SGB III) zu Arbeitsverhältnissen
- Aufgaben des Betriebsrates
- Meldepflicht
- Sperrzeiten/Ruhenszeiten
- Freistellung von der Arbeit
- Fördermöglichkeiten/Zuschüsse
- Transferleistungen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
REFERENT
Thomas Rosenland, Rechtsanwalt, Stuttgart
Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 07.12.–11.12.2026
Seminar-Nr. 926028
Ort
nestor Hotel ****
Ludwigsburg
Kosten
Seminargebühr € 1.250,001
Hotelkosten € 1.130,002
Anmeldung
Termin 06.12.–10.12.2027
Seminar-Nr. 92789
Ort
Dorint Hotel ****
Würzburg
Kosten
Seminargebühr € 1.400,001
Hotelkosten € 1.280,002
Anmeldung
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1
zzgl. MwSt.
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2
inkl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX