SBV

SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

Renten- und Sozialversicherungsrecht

für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung


ZIELGRUPPE

Schwerbehindertenvertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

Arbeits- und Sozialrecht greifen zunehmend ineinander. Daher wird der Betriebsrat in seiner täglichen Arbeit immer häufiger mit sozialrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Wichtig ist ein Grundverständnis für die Zusammenhänge und Verknüpfungen von Arbeits- und Sozialrecht, um die Aufgaben nach dem BetrVG sachgerecht und fachkundig wahrnehmen zu können und eine wirksame Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.

  • Die Rentenversicherung: Grundwissen für die Betriebsratsarbeit
    • Anhebung der Altersgrenzen
    • Leistung zur Teilhabe (Rehabilitation)
    • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • Altersrenten und Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrente)
  • Bedeutung der Unfallversicherung (SGB VII) für Betriebsrat sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    • Welche Rechte hat der Betriebsrat?
    • Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Sozialrechtliche Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung (SGB III) zu Arbeitsverhältnissen
    • Aufgaben des Betriebsrates
    • Meldepflicht
    • Sperrzeiten/Ruhenszeiten
    • Freistellung von der Arbeit
    • Fördermöglichkeiten/Zuschüsse
    • Transferleistungen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

REFERENT

Thomas Rosenland, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 07.12.–11.12.2026
Seminar-Nr. 926028
Ort

nestor Hotel ****
Ludwigsburg

Kosten
Seminargebühr € 1.250,001
Hotelkosten € 1.130,002
Anmeldung
Termin 06.12.–10.12.2027
Seminar-Nr. 92789
Ort

Dorint Hotel ****
Würzburg

Kosten
Seminargebühr € 1.400,001
Hotelkosten € 1.280,002
Anmeldung
|
1
zzgl. MwSt.
|
2
inkl. MwSt.
|
Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX