Von der Gefährdungsanzeige zur
Gefährdungsbeurteilung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Fehlendes Personal aufgrund eines hohen Krankenstands, unkoordinierte Arbeitsabläufe, fehlende Bauteile, wiederholtes Anlernen von Leiharbeitskräften und ständige Störungen der eigenen Arbeit führen zu permanentem Zeitdruck und erhöhter Fehleranfälligkeit bei der Arbeit. Die Kolleginnen und Kollegen spüren, dass sie oftmals oberhalb der eigenen Leistungsgrenze arbeiten und ihre eigene Gesundheit leidet. Wenn sie sich beim Betriebsrat beschweren, ist das oft von den Worten begleitet: „Sage aber nicht, dass du das von mir weißt!“ Hier setzt die Idee der Gefährdungsanzeige (oder auch Überlastungsanzeige) an: Es gibt ein im ganzen Betrieb einheitliches Formblatt, mit dem die Beschäftigten die Überlastungssituation bei ihren Vorgesetzten melden können. In der Gefährdungsanzeige werden die Belastungssituation sowie Verbesserungsideen der Beschäftigten beschrieben. Der Betriebsrat erhält eine Kopie der Gefährdungsanzeige und kann nun einen geregelten Prozess in Form einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung in Gang setzen, um die Belastungssituation zu entschärfen. In diesem Seminar wird die Rechtsgrundlage der Gefährdungsanzeige vorgestellt und erarbeitet. Der zweite Schwerpunkt des Seminars liegt in der Erarbeitung eines Folgeprozesses nach dem Einreichen der Gefährdungsanzeige.
- Chancen und Risiken der Gefährdungsanzeige
- Inhalte einer Gefährdungsanzeige
- Rechtsgrundlage der Gefährdungsanzeige
- Ablauf einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung
- Den Arbeitgeber ins Boot holen und den Prozess positiv bewerten
- Information und Sensibilisierung der Beschäftigten
- Inhalte einer Betriebsvereinbarung
REFERENT
Matthias Holm, Institut für Gesundheitsförderung und Personalentwicklung, Hannover
Raitelberg Resort ***
Wüstenrot