Verhaltensbedingte Kündigung
Wie kann der Betriebsrat hierauf angemessen reagieren?
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Viele Betriebsräte sind bei Anhörungen zu geplanten verhaltensbedingten Kündigungen überfordert, da sie sich oft gefühlsmäßig in einer Zwickmühle befinden. Einerseits können sie das angeprangerte Fehlverhalten häufig nicht verteidigen, anderseits wollen sie den Betroffenen trotzdem vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bewahren. In vielen Fällen lohnt es sich, zunächst einmal einen Blick auf die Ursachen des angeblichen Fehlverhaltens zu werfen, da bei einem Zusammenhang mit einer Suchterkrankung oder psychischen Ursachen eine verhaltensbedingte Kündigung meist nicht in Betracht kommt. Zudem ist in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung zu untersuchen, da ein Verlust des Arbeitsplatzes für die Betroffenen oft existenzielle Folgen hat. In dem Seminar wird auch erläutert, wann aus Verhältnismäßigkeitsgründen vor einer Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich ist und wie die Betroffenen hierauf reagieren sollten.
- Überblick über Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
- Außerordentliche („fristlose“) Kündigung
- Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- Betriebsratsanhörung
- Widerspruch und Bedenken des Betriebsrates gegen Kündigungsabsicht
- Vorgehensweise des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung
- Abmahnungen
- Wann muss ein Verhalten vor einer Kündigung abgemahnt werden?
- Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch