Desksharing and New Work
Mitbestimmen und gestalten bei neuen Bürokonzepten (rechtliche Handlungsmöglichkeiten)
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Seit einigen Jahren setzen Arbeitgeber verstärkt darauf, den bisherigen festen Arbeitsplatz im Betrieb durch Wechselarbeitsplätze zu ersetzen („Desksharing“), Arbeitsformen zu verändern („Agiles Arbeiten“) und Bürolandschaften völlig neu zu gestalten. Häufig tauchen dabei auch neue Schlagworte wie „Modern Workspaces“, „New Work“ oder „Hybrides Arbeiten“ in der Diskussion auf. Die radikale Umgestaltung der Bürowelt hat sich durch die Tendenz zum mobilen Arbeiten deutlich verstärkt. Betriebsräte sind daher gefordert, sich aktiv an der Neugestaltung zu beteiligen und ihre oft unbekannten Mitbestimmungsrechte zu nutzen. Im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung dieser neuen Bürokonzepte stellen sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. Im Seminar werden den TeilnehmerInnen die rechtlichen und praktischen Kenntnisse vermittelt, um auf die veränderte betriebliche Situation erfolgreich reagieren zu können. Außerdem werden auch die in anderen Betrieben bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen dargestellt und Vorschläge für neue betriebliche Regelungen mit den TeilnehmerInnen diskutiert.
- Interessenlage von Arbeitgeber und Beschäftigten
- Rechtliche Vorgaben beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mitbestimmung bei der Ordnung des Betriebes (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
- Mitbestimmung bei der Leistungs- und Verhaltenskontrolle (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
- Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7)
- Einführung von „Desksharing“ als mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG
- Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zum „Desksharing“ mit allen erforderlichen Regelungen
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch