Tarif- und Arbeitsrecht

Desksharing and New Work

Mitbestimmen und gestalten bei neuen Bürokonzepten (rechtliche Handlungsmöglichkeiten)


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

Seit einigen Jahren setzen Arbeitgeber verstärkt darauf, den bisherigen festen Arbeitsplatz im Betrieb durch Wechselarbeitsplätze zu ersetzen („Desksharing“), Arbeitsformen zu verändern („Agiles Arbeiten“) und Bürolandschaften völlig neu zu gestalten. Häufig tauchen dabei auch neue Schlagworte wie „Modern Workspaces“, „New Work“ oder „Hybrides Arbeiten“ in der Diskussion auf. Die radikale Umgestaltung der Bürowelt hat sich durch die Tendenz zum mobilen Arbeiten deutlich verstärkt. Betriebsräte sind daher gefordert, sich aktiv an der Neugestaltung zu beteiligen und ihre oft unbekannten Mitbestimmungsrechte zu nutzen. Im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung dieser neuen Bürokonzepte stellen sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. Im Seminar werden den TeilnehmerInnen die rechtlichen und praktischen Kenntnisse vermittelt, um auf die veränderte betriebliche Situation erfolgreich reagieren zu können. Außerdem werden auch die in anderen Betrieben bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen dargestellt und Vorschläge für neue betriebliche Regelungen mit den TeilnehmerInnen diskutiert.

  • Interessenlage von Arbeitgeber und Beschäftigten
  • Rechtliche Vorgaben beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmung bei der Ordnung des Betriebes (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
  • Mitbestimmung bei der Leistungs- und Verhaltenskontrolle (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
  • Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7)
  • Einführung von „Desksharing“ als mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG
  • Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zum „Desksharing“ mit allen erforderlichen Regelungen

REFERENT

Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 13.05.2025
Seminar-Nr. 92532
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Anmeldung
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2
zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG