NEU! Umstrukturierung – schon wieder ?!
Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Umstrukturierung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Die Umstrukturierung hat viele Gesichter. Von der Betriebsteilschließung bis hin zu organisatorischen Änderungen von Prozessabläufen. Im Idealfall trägt eine Umstrukturierung den zu erwartenden, künftigen Marktentwicklungen Rechnung. Regelfall ist jedoch, dass Umstrukturierungen meist erst zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem Verluste bereits eingetreten sind oder unmittelbar bevorstehen, da jahrelange Untätigkeit der Auslöser sind oder unternehmerische Fehlentscheidungen zugrunde liegen. Nachdem die Personalkosten als zumeist größter und relativ gut beeinflussbarer Kostenblock regelmäßig im Vordergrund von Kostensenkungen stehen, haben die Beteiligungsrechte der Betriebsräte in wirtschaftlichen Angelegenheiten eine detaillierte Ausprägung erfahren. Die Intensität der Beteiligung der Betriebsratsgremien am Umstrukturierungsprozess deckt deshalb die volle Bandbreite vom reinen Auskunfts- und Informationsanspruch zur Herstellung einer Transparenz über die Beratungs- und Mitwirkungsrechte bei der Personalplanung und personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzungen und Kündigungen bis hin zur erzwingbaren Mitbestimmung bei der Aufstellung eines Sozialplanes ab.
- Umstrukturierungsarten
- Prozessbezogene Umstrukturierung
- Umstrukturierung auf Betriebsebene
- Arbeitgeberwechsel. Was bedeutet § 613a BGB
- Betriebsänderung
- Erfüllt die Umstrukturierung die Voraussetzung einer Betriebsänderung?
- Was ist eine Betriebsänderung?
- Welche Rechte hat der Betriebsrat?
- Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
REFERENT
Jürgen Zeller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart und Reutlingen
Pliezhausen