Tarif- und Arbeitsrecht

Gesetzliche Neuregelung
der Vergütung von Betriebsräten


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

Im Herbst 2024 ist eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft getreten, mit der die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern grundsätzlich neu geregelt wurde. Diese Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf Ansprüche von freigestellten und nicht freigestellten Mitgliedern des Betriebsrates. Die Neuregelung enthält wichtige Änderungen bei der Bestimmung von Vergleichspersonen, bei der Berücksichtigung von im Betriebsratsamt erworbenen Qualifikationen und hinsichtlich einer hypothetischen Karriere von Betriebsratsmitgliedern. Das Gesetz ermöglicht zudem den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, in der die Kriterien und das Verfahren zur Festlegung von Vergleichspersonen geregelt werden, um im Anschluss die Vergleichspersonen rechtssicher ermitteln zu können.

  • Gesetzliche Neuregelung des § 37 Abs. 4 BetrVG zur Bildung von Vergleichsgruppen
    • Kriterien für die Bildung der Vergleichsgruppen
    • Auskunftsansprüche bezüglich der Vergleichspersonen
    • Zeitpunkt der Vergleichsgruppenermittlung und Anpassung an veränderte Umstände
    • Betriebsvereinbarung mit Kriterien für die Bildung der Vergleichsgruppen
    • Konkretisierung der Vergleichsgruppe für einzelne Betriebsratsmitglieder
  • Gesetzliche Neuregelung des § 78 BetrVG zur Verhinderung von Betriebsräten
    • Berücksichtigungsfähige Qualifikationen und Fähigkeiten
    • Erfordernis einer freien Stelle bei „hypothetischer Entwicklung“
    • Zustimmungsverweigerungsrechte gem. § 99 BetrVG bei Verstoß gegen Benachteiligungsverbot
  • Vergütungsabsicherung gem. § 37 Abs. 3 BetrVG
    • Ausgleich von Entgeltausfall wegen Betriebsratstätigkeit (z.B. Zuschläge, Provision)
    • Beschränkte Zulässigkeit von pauschalen Zahlungen (z.B. wg. entgangener Mehrarbeit)

REFERENT

Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 20.02.2025
Seminar-Nr. 92508
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Anmeldung
Termin 15.07.2025
Seminar-Nr. 92542
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Anmeldung
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG