Gesetzliche Neuregelung
der Vergütung von Betriebsräten
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Im Herbst 2024 ist eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft getreten, mit der die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern grundsätzlich neu geregelt wurde. Diese Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf Ansprüche von freigestellten und nicht freigestellten Mitgliedern des Betriebsrates. Die Neuregelung enthält wichtige Änderungen bei der Bestimmung von Vergleichspersonen, bei der Berücksichtigung von im Betriebsratsamt erworbenen Qualifikationen und hinsichtlich einer hypothetischen Karriere von Betriebsratsmitgliedern. Das Gesetz ermöglicht zudem den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, in der die Kriterien und das Verfahren zur Festlegung von Vergleichspersonen geregelt werden, um im Anschluss die Vergleichspersonen rechtssicher ermitteln zu können.
- Gesetzliche Neuregelung des § 37 Abs. 4 BetrVG zur Bildung von Vergleichsgruppen
- Kriterien für die Bildung der Vergleichsgruppen
- Auskunftsansprüche bezüglich der Vergleichspersonen
- Zeitpunkt der Vergleichsgruppenermittlung und Anpassung an veränderte Umstände
- Betriebsvereinbarung mit Kriterien für die Bildung der Vergleichsgruppen
- Konkretisierung der Vergleichsgruppe für einzelne Betriebsratsmitglieder
- Gesetzliche Neuregelung des § 78 BetrVG zur Verhinderung von Betriebsräten
- Berücksichtigungsfähige Qualifikationen und Fähigkeiten
- Erfordernis einer freien Stelle bei „hypothetischer Entwicklung“
- Zustimmungsverweigerungsrechte gem. § 99 BetrVG bei Verstoß gegen Benachteiligungsverbot
- Vergütungsabsicherung gem. § 37 Abs. 3 BetrVG
- Ausgleich von Entgeltausfall wegen Betriebsratstätigkeit (z.B. Zuschläge, Provision)
- Beschränkte Zulässigkeit von pauschalen Zahlungen (z.B. wg. entgangener Mehrarbeit)
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch
Stuttgart-Degerloch