JAV-WAHL 2026: WAHLVORSTANDSSCHULUNGEN
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Schulungen für Wahlvorstände. Normales und vereinfachtes Wahlverfahren.
ZIELGRUPPE
Mitglieder des Wahlvorstandes
SEMINARINHALT
Die turnusgemäßen Wahlen der Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen im Betrieb werden von einem Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Damit die Wahlen reibungslos verlaufen, sind zahlreiche Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten. Im Seminar werden die TeilnehmerInnen auf die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung und die im Wahlverfahren einzuhaltenden Normen und Fristen vorbereitet. Im Mittelpunkt steht die praktische Umsetzung im Betrieb.
- Überblick über das Wahlverfahren
- Rechtsgrundlagen
- Ablauf der JAV-Wahl
- Aufgaben des Wahlvorstandes
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Wahlvorschläge und Stützunterschriften
- Durchführung der Wahl
- Unwirksame Wahl und deren Folgen
Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
Im vereinfachten Wahlverfahren wird in allen Betrieben gewählt, in denen zwischen 5 und 100 jugendliche ArbeitnehmerInnen und Auszubildende beschäftigt werden. Sind mehr als 100 jugendliche ArbeitnehmerInnen und Auszubildende beschäftigt, wird die Wahl im normalen Wahlverfahren durchgeführt. In Betrieben mit 101 bis 200 Jugendlichen und Azubis können Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbaren, dass im vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird.
REFERENTEN
Rolf Grüning, Rechtsanwalt
Frauenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim
Manuel Gulde, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Benzstraße 10, 72762 Reutlingen
Dieter Stang, Rechtsanwalt
Freiburg
Günther Stark, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Carsten Oestmann, Rechtsanwalt
Dr. Lukas Brauer, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Stark, Mayer, Oestmann & Kollegen
Alleenstraße 10, 71638 Ludwigsburg
Heilbronn
Reutlingen
Bad Mergentheim
Stuttgart-Degerloch
Kupferzell-Eschental
Waiblingen
Reutlingen
Heilbronn
Kupferzell-Eschental
Waiblingen
Stuttgart-Degerloch
Reutlingen
Stuttgart-Degerloch