SBV

SBV-Wahl 2026

Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Schulungen für Wahlvorstände. Förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren.


ZIELGRUPPE

Mitglieder des Wahlvorstandes


SEMINARINHALT

Im Herbst 2026 finden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten statt. Diese Wahlen sind wichtig: Von einer starken SBV profitieren nicht nur Kolleginnen und Kollegen mit einer Behinderung, sondern alle Beschäftigten. SchwerbehindertenvertreterInnen setzen sich ein für gleichberechtigte Teilhabe sowie Prävention. Damit die Wahlen reibungslos verlaufen, sind zahlreiche Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten. Im Seminar werden die TeilnehmerInnen auf die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung und die im Wahlverfahren einzuhaltenden Normen und Fristen vorbereitet. Sie erfahren, wie Sie alle Hürden erfolgreich meistern.

  • Welche betrieblichen Strukturen müssen bei der SBV-Wahl berücksichtig werden?
  • Wann wird gewählt?
  • Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden?
  • Wie wird gewählt?
  • Kosten der Wahl
  • Schutz des Wahlverfahrens, des Wahlvorstandes und der WahlbewerberInnen
  • Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung

Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren?
Im vereinfachten Wahlverfahren wird in allen Betrieben gewählt, in denen zwischen 5 und 49 (schwer)behinderte und gleichgestellte Menschen beschäftigt werden. Sind mehr als 50 (schwer)behinderte und gleichgestellte Menschen beschäftigt, wird die Wahl im förmlichen Wahlverfahren durchgeführt.

Termine im April
Eine vorgezogene Neuwahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist möglich und insbesondere dann sinnvoll, wenn StellvertreterInnen aus dem Amt ausgeschieden sind. Die neu gewählte SBV bleibt dann bis zu den nächsten ordentlichen Wahlen im Zeitraum Oktober-November 2030 im Amt.
Selbstverständlich können Mitglieder der SBV sowie KandidatInnen als WahlleiterIn im vereinfachten Wahlverfahren oder als Mitglieder des Wahlvorstands im förmlichen Wahlverfahren tätig werden. Das gilt natürlich auch für Vertrauensleute oder interessierte Beschäftigte.


REFERENTINNEN UND REFERENTEN

Das Seminar wird von erfahrenen ReferentInnen durchgeführt, die mit den Gegebenheiten in der Region bestens vertraut sind. Sie begeistern und unterstützen die TeilnehmerInnen mit ihren Erfahrungen aus ihrem eigenen betrieblichen Umfeld.

REFERENTIN UND REFERENT IM APRIL
Sabine Hüther, Dipl.-Wirschafts- und Arbeitsjuristin, Referentin für Teilhabe- und Behindertenpolitik im IG Metall Bildungszentrum Lohr, Bad Orb
Igor Scholz, Experte für Arbeitsrecht- und Sozialrecht, Referent für Teilhabe und Behindertenpolitik


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Region
Anmeldung
Termin 29.04.2026
Seminar-Nr. 926022
Ort

Pliezhausen
vereinfachtes Wahlverfahren

Kosten
Seminargebühr € 480,002
Tagungspauschale € 99,002
Region ALLE
Anmeldung
Termin 30.04.2026
Seminar-Nr. 926023
Ort

Pliezhausen
förmliches Wahlverfahren

Kosten
Seminargebühr € 480,002
Tagungspauschale € 99,002
Region ALLE
Anmeldung
Termin 21.07.2026
Seminar-Nr. 926010
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 320,002
Tagungspauschale € 55,002
Region ALLE
Anmeldung
Termin 22.07.2026
Seminar-Nr. 226002
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 320,002
Tagungspauschale € 55,002
Region S
Anmeldung
Termin 24.07.2026
Seminar-Nr. 226003
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 320,002
Tagungspauschale € 55,002
Region S
Anmeldung
Termin 23.09.2026
Seminar-Nr. 826010
Ort

Öhringen

Kosten
Seminargebühr € 320,002
Tagungspauschale € 90,002
Region HN-NSU/
TBB/SHA
Anmeldung
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2
zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 und § 177 Abs. 6 SGB IX in Verbindung mit § 20 Abs. 3 BetrVG sowie SchwbVWO