SBV

SBV-Wahl 2026

Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Schulungen für Wahlvorstände. Förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren.


ZIELGRUPPE

Mitglieder des Wahlvorstandes


SEMINARINHALT

Im Herbst 2025 finden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten statt. Diese Wahlen sind wichtig: Von einer starken SBV profitieren nicht nur Kolleginnen und Kollegen mit einer Behinderung, sondern alle Beschäftigten. SchwerbehindertenvertreterInnen setzen sich ein für gleichberechtigte Teilhabe sowie Prävention. Damit die Wahlen reibungslos verlaufen, sind zahlreiche Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten. Im Seminar werden die TeilnehmerInnen auf die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung und die im Wahlverfahren einzuhaltenden Normen und Fristen vorbereitet. Sie erfahren, wie Sie alle Hürden erfolgreich meistern.

  • Welche betrieblichen Strukturen müssen bei der SBV-Wahl berücksichtig werden?
  • Wann wird gewählt?
  • Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden?
  • Wie wird gewählt?
  • Kosten der Wahl
  • Schutz des Wahlverfahrens, des Wahlvorstandes und der WahlbewerberInnen
  • Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung

Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren?
Im vereinfachten Wahlverfahren wird in allen Betrieben gewählt, in denen zwischen 5 und 49 (schwer)behinderte und gleichgestellte Menschen beschäftigt werden. Sind mehr als 50 (schwer)behinderte und gleichgestellte Menschen beschäftigt, wird die Wahl im förmlichen Wahlverfahren durchgeführt.


REFERENTINNEN UND REFERENTEN

Das Seminar wird von erfahrenen ReferentInnen durchgeführt, die mit den Gegebenheiten in der Region bestens vertraut sind. Sie begeistern und unterstützen die TeilnehmerInnen mit ihren Erfahrungen aus ihrem eigenen betrieblichen Umfeld.


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Region
Anmeldung
Termin 21.07.2026
Seminar-Nr. 926010
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 320,002
Tagungspauschale € 52,002
Region Alle
Anmeldung
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2
zzgl. MwSt.
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§ 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG