ARBEITSRECHT | Von der Einstellung bis zum Ausstieg
Abmahnung, Kündigung
Wie kann der Betriebsrat hierauf angemessen reagieren?
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Viele BetriebsrätInnen sind bei Anhörungen zu geplanten verhaltensbedingten Kündigungen überfordert, da sie sich oft gefühlsmäßig in einer Zwickmühle befinden. Einerseits können sie das angeprangerte Fehlverhalten häufig nicht verteidigen, andererseits wollen sie den Betroffenen trotzdem vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bewahren. In vielen Fällen lohnt es sich, zunächst einmal einen Blick auf die Ursachen des angeblichen Fehlverhaltens zu werfen, da bei einem Zusammenhang mit einer Suchterkrankung oder bei psychischen Ursachen eine verhaltensbedingte Kündigung meist nicht in Betracht kommt. Zudem ist in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung zu untersuchen, da ein Verlust des Arbeitsplatzes für die Betroffenen oft existenzielle Folgen hat. In diesem Seminar wird auch erläutert, wann aus Verhältnismäßigkeitsgründen vor einer Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich ist und wie die Betroffenen hierauf reagieren sollten.
- Abmahnungen
– Wann muss ein Verhalten vor einer Kündigung abgemahnt werden?
– Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen - Überblick über Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
– Welche Kündigungsarten gibt es?
– Außerordentliche („fristlose“) Kündigung
– Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung - Mitbestimmung des Betriebsrates
– Betriebsratsanhörung
– Widerspruch und Bedenken des Betriebsrates gegen Kündigungsabsicht
– Vorgehensweise des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung
REFERENTEN
STARK, MAYER, OESTMANN & KOLLEGEN
Rechtsanwälte, Ludwigsburg
Stuttgart-Degerloch
Stuttgart-Degerloch