TARIFRECHT | Tarifverträge unter der Lupe
Arbeitsvertragliche Regelungen
zur Arbeitszeit im Manteltarifvertrag
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Der Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht den Beschäftigten eine befristete oder dauerhafte Anpassung ihrer Arbeitszeitdauer an ihre persönliche Lebenssituation. Im Seminar werden die diesbezüglichen Voraussetzungen einschließlich des Antragsverfahrens eingehend dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die tariflichen Zuschlagsregelungen, wobei auch die gem. § 37.3 BetrVG und § 78 BetrVG zu beachtenden Sonderregelungen für Betriebsratsmitglieder behandelt werden. Die Vergütung von Zeiten der Rufbereitschaft oder des Bereitschaftsdienstes sowie die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind ebenfalls Inhalt des Seminars.
- Dauer der Arbeitszeit
– Normale und verlängerte Vollzeit
– Vollzeit
– Verkürzte Vollzeit
– Teilzeit - Zuschlagspflichtige Arbeiten
– Zuschläge bei Mehr-, Spät- und Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
– Anspruch auf Freizeitausgleich bei Mehrarbeit
– Besonderheiten bei Betriebsratsmitgliedern - Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
– Vergütungsansprüche und Mitbestimmung des Betriebsrates - Sonstige tarifliche Regelungen zur Vergütung
– Leistungsentgelt
– Abgruppierungsschutz
– Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Freiburg
Stuttgart-Degerloch