Mitbestimmung bei sogenannten
„AT-Angestellten“
Grundlagen für die Betriebsratsarbeit
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Die Anzahl der ArbeitnehmerInnen mit sogenannten „AT-Verträgen“ nimmt in vielen Betrieben kontinuierlich zu. Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung sind Tarifverträge auch für diese „AT-Angestellten“ grundsätzlich anzuwenden. Der Betriebsrat hat zudem auch für diese Beschäftigten umfangreiche Mitbestimmungsrechte, die in der Praxis bislang kaum ausgeschöpft werden.
Im Seminar werden den TeilnehmerInnen die Grundlagen bezüglich der Rechtsstellung der „AT-Angestellten“ und der bestehenden Mitbestimmungsrechte vermittelt.
- Rechtliche Stellung der „AT-Angestellten“
- Abgrenzung von „AT-Angestellten“ und „Leitenden Angestellten“
- Wann gelten Tarifverträge für „AT-Angestellte“?
- Welche einzelvertraglichen Regelungen verdrängen tarifliche Ansprüche?
- Entgeltregelungen
- Grundlagen der Eingruppierung von „AT-Angestellten“
- Übertarifliche Bezahlung – Wann kann der Betriebsrat mitbestimmen?
- Verhältnis von einzeltariflichen Vereinbarungen zu Tarifansprüchen
- Arbeitszeitregelungen
- Zeiterfassung oder Vertrauensarbeitszeit?
- Welche Zeiten müssen vergütet werden?
- Grundzüge der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Arbeitszeit
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch