Tarif- und Arbeitsrecht

Aufhebungsverträge

Was Betriebsräte, SchwerbehindertenvertreterInnen und Beschäftigte unbedingt wissen sollten


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

Der geplante Abbau von Arbeitsplätzen ist für viele Betriebsräte eine traurige Realität. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben dem Strukturwandel in der Metall- und Elektroindustrie sind die zunehmende Digitalisierung der Büroarbeit und die Verlagerung von Arbeitsplätzen in „Billiglohnländer“ wichtige Ursachen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die meisten Unternehmen versuchen, diesen Personalabbau durch Aufhebungsverträge zu realisieren. Dies hat für sie den großen Vorteil, dass sie gezielt auf die ArbeitnehmerInnen zugehen können, die sie gerne loswerden möchten. Betriebsbedingte Kündigungen, die mit einer Sozialauswahl und einer erheblichen Störung des Betriebsfriedens verbunden sind, können dadurch häufig vermieden werden. Auch bei krankheitsbedingten Fehlzeiten oder geringer Leistungsfähigkeit wird häufig von der Möglichkeit des Angebotes von Aufhebungsverträgen Gebrauch gemacht.

Betriebsräte und SchwerbehindertenvertreterInnen müssen daher in die Lage versetzt werden, die von Abfindungsangeboten betroffenen Beschäftigten kompetent beraten zu können. Hierfür ist auch eine fundierte Kenntnis der arbeits- und sozialrechtlichen Auswirkungen unerlässlich. Im Seminar werden den Betriebsräten und SchwerbehindertenvertreterInnen die Kenntnisse vermittelt, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben dringend benötigen.

  • Wann ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sinnvoll?
  • Regelungsinhalt von Aufhebungsverträgen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Sozialversicherungsrechtliche Folgen eines Aufhebungsvertrages (Sperrzeit, Ruhenszeit, ALG-Bezugsdauer)
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Abfindungen

REFERENT

Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 27.03.2025
Seminar-Nr. 92519
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Anmeldung
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX