Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen/Umgruppierungen
Mitbestimmung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
In der betrieblichen Praxis sind die personellen Einzelmaßnahmen Tagesgeschäft einer jeden betrieblichen Interessenvertretung. Gleichwohl sind die Unsicherheiten im Umgang mit diesen Maßnahmen groß, weil es sich um ein relativ kompliziertes gesetzliches Verfahren handelt. So muss sich auch das Bundesarbeitsgericht immer wieder mit diesen Fragen beschäftigen. Ziel des Seminars ist es, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den TeilnehmerInnen die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse zu vermitteln, um das Beteiligungsrecht sachgerecht und rechtssicher ausüben zu können, insbesondere auch im Hinblick auf ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht.
- Begriff der Einstellung, der Eingruppierung/Umgruppierung, Versetzung
- Umfang der Informationspflicht des Arbeitgebers
- Inhalt der Unterrichtungspflicht, Zeitpunkt der Unterrichtung
- Zustimmungsverweigerungsgründe
- Gründe für Verweigerung der Zustimmung, Formalien
- Vorläufige personelle Maßnahmen
- Voraussetzungen, Verfahren
- Verhältnis ERA-Systematik zum Eingruppierungsvorgang nach § 99 BetrVG
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Verletzung seiner Rechte
- Aufhebung der Maßnahme nach § 101 BetrVG
- Sicherung der Rechte für die Zukunft nach § 23 Abs. 3 BetrVG
- Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 121 BetrVG
REFERENT
Jürgen Zeller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart und Reutlingen
Stuttgart-Degerloch