Tarif- und Arbeitsrecht

AREBEITSRECHT

Datenschutz im Betrieb und im Betriebsrat


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwer­behindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

2018 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft und löste das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Hohe Geldbußen bei Verstößen führen zu mehr Aufmerksamkeit für das Thema in vielen Unternehmen. Auch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 umfasst Regelungen mit Bezug zum Datenschutz. Auf das Betriebsratsgremium kommen somit neue Fragen zu, z. B.: Welche Verantwortung weist die EU-DSGVO den Betriebsratsgremien beim Datenschutz zu? Wie hängen Datenschutz und Mitbestimmung zusammen? Wie sieht eine rechtssichere Verarbeitung personenbezogener Daten im Betriebsrat(sbüro) aus?

Gleichzeitig werden Betriebsratsgremien in immer kürzerem Abstand mit neuartigen IT-Systemen und Technologien konfrontiert, die die Arbeitsbedingungen verändern (Cloud Computing, Social Media im Betrieb, Künstliche Intelligenz …). Kenntnisse über Datenschutz und Mitbestimmungsrechte in Bezug auf IT-Systeme rücken vom Rand in den Mittelpunkt der Gestaltungsaufgabe.

Das dreitägige Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Datenschutzrecht und gibt Orientierung, wo Betriebsräte ansetzen können, um „gläserne Belegschaften“ zu verhindern und digitale Arbeit zu gestalten, um den Datenschutz innerhalb des Betriebsrats(büros) richtig umzusetzen.

  • Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Datenschutz durch Technikgestaltung (privacy by design)
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by default)
  • Löschen – Anonymisieren – Vergessen von personenbezogenen Daten
  • Absicherung von Beschäftigtendaten in der Cloud
  • Rolle von betrieblichen Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden

REFERENTEN

IMU Institut, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 30.11.–02.12.2026
Seminar-Nr. 92685
Ort

Heilbronn

Kosten
Hotelkosten € 639,001
Seminargebühr € 950,002
Anmeldung
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1
inkl. MwSt.
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2
zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX