ANMELDUNG – RESERVIERUNG
Um an einem unserer Seminare teilzunehmen, bitten wir Sie, sich online anzumelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Bei Reservierung eines Seminarplatzes bitten wir Sie, Ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen online vorzunehmen. Andernfalls behalten wir uns vor, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben.

EINLADUNG UND RECHNUNG
Drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Einladung per E-Mail. Die Seminargebühr stellen wir dem Arbeitgeber unverzüglich nach dem Seminar in Rechnung. Das Zahlungsziel hierfür beträgt 14 Tage – ohne Abzug.

HOTEL – TAGUNGSSTÄTTE
Wir übernehmen für alle TeilnehmerInnen die Zimmerreservierung im Tagungs­hotel. Bitte bei der Anmeldung vermerken, falls keine Übernachtung gewünscht wird. In diesem Fall berechnet das Hotel eine Tagungspauschale.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind direkt mit der Tagungsstätte/dem Hotel abzurechnen. Diese akzeptieren eine Kostenübernahme des Arbeitgebers. Eine Vorlage dazu wird von der BiKo mit der Einladung versandt. Die Hotelkosten enthalten den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erhöht sich der Hotelpreis entsprechend.

Wir übermitteln der Tagungsstätte/dem Hotel Ihre Daten für die Zimmer­belegung und die Rechnungsstellung.

ABSAGE – AUSFALLGEBÜHREN
Die Absage muss schriftlich erfolgen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristiger Absage, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen wird die Seminargebühr in voller Höhe berechnet. Bei einer kurzfristigen Absage kann die Tagungsstätte/das Hotel nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen Ausfallgebühren geltend machen.

MATERIALIEN
Alle TeilnehmerInnen erhalten beim Seminar die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind im Betrieb vorhandene Betriebs­vereinbarungen, das Betriebsverfassungsgesetz sowie die gültigen Tarif­verträge mitzubringen.

FOTOGRAFIE
Während den Veranstaltungen fotografieren wir. Die Fotos können in der Seminardokumentation veröffentlicht werden. Wenn Sie das nicht möchten, teilen Sie es bitte unseren ReferentInnen zu Beginn der Veranstaltung mit.

DATENSCHUTZHINWEIS
Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Daten werden gem. ­Datenschutzerklärung der BiKo gespeichert und verarbeitet. Diese können Sie unter www.biko-lb.de/datenschutz einsehen.

FREISTELLUNG UND KOSTENÜBERNAHME
Für die Seminare gilt der gesetzliche Bildungsanspruch nach § 37.6 BetrVG und § 40 BetrVG bzw. § 179.4 SGB IX und § 179.8 SGB IX. Es werden Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Tätigkeit des Betriebsrates/der Jugend- und Auszubildendenvertretung/der Schwerbehindertenvertrauensperson erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die Kosten für das Seminar zu erstatten.

Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Seminare Kenntnisse vermitteln, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrates im Betrieb erforderlich sind. Darunter fallen nicht nur Seminare, die neue Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zum Thema haben, sondern alle Seminare, die Wissen vermitteln, das einen direkten Bezug zu den momentanen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrates hat.

ZUR ORDNUNGSGEMÄßEN BESCHLUSSFASSUNG GEHÖREN FOLGENDE SCHRITTE
Vor der Beschlussfassung ist zu prüfen, ob die Qualifizierungsmaßnahme für die Arbeit des Betriebsrates bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderlich ist.

  • Alle Betriebsratsmitglieder (gegebenenfalls auch Ersatzmitglieder) müssen rechtzeitig zur Betriebsratssitzung eingeladen werden.
  • Der Tagesordnungspunkt zur Schulung muss in der Einladung klar aufgeführt sein – inklusive der Seminarinformationen sowie der Namen der Betriebsrats- oder JAV-Mitglieder, die daran teilnehmen sollen.
  • Der Betriebsratsvorsitzende stellt fest, ob die Beschlussfähigkeit gegeben ist, das heißt, ob mindestens die Hälfte aller Betriebsratsmitglieder anwesend ist.
  • Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst.
  • Das Ergebnis der Beschlussfassung ist in der Sitzungsniederschrift festzuhalten.
  • Der Arbeitgeber ist schriftlich über den Beschluss des Betriebsrates zu informieren. Auf dessen Wunsch ist zudem der Themenplan des Seminars zu übermitteln, damit die Erforderlichkeit der Schulung geprüft werden kann.

Für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gilt dies entsprechend. Für die Schwerbehindertenvertretungen und deren StellvertreterInnen gelten die Bestimmungen nach § 179.4 und § 179.8 SGB IX.

Für Mitglieder von Wahlvorständen zur Betriebsratswahl, zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und zur Wahl der Jugend- und Auszu­bildendenvertretung gelten die Bestimmungen nach den § 20.3 BetrVG und § 37.6 BetrVG und § 177.6 SGB IX.

HINWEIS ZUR REGION
Wir bieten Seminare sowohl für einzelne IG Metall-Geschäftsstellen als auch regionsübergreifend an. Bei Seminaren, die speziell für eine Geschäftsstelle geplant sind, werden überwiegend BetriebsrätInnen aus dem jeweiligen IG Metall-Geschäftsstellenbereich teilnehmen.

LB=Ludwigsburg
ES=Esslingen
WN=Waiblingen
GP-GEI=Göppingen-Geislingen
S=Stuttgart
HN-NSU=Heilbronn-Neckarsulm
SHA=Schwäbisch Hall
TBB=Tauberbischofsheim
RT-TÜ=Reutlingen-Tübingen

Stand August 2025