Teilnahmebedingungen
ANMELDUNG
Für die Teilnahme an einem Seminar benötigen wir eine schriftliche Anmeldung auf unserem Anmeldeformular. Sie können die Anmeldung online durchführen oder uns das Anmeldeformular per E-Mail schicken. Anmeldeformulare sind auf der Internetseite veröffentlicht. Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Bei Reservierung eines Seminarplatzes bitten wir Sie, uns die schriftliche Anmeldung innerhalb von 14 Tagen zukommen zu lassen.
EINLADUNG UND RECHNUNG
Drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten die angemeldeten TeilnehmerInnen die schriftliche Einladung. Die Seminargebühr stellen wir dem Arbeitgeber unverzüglich nach dem Seminar in Rechnung. Zahlungsziel hierfür 14 Tage – ohne Abzug.
HOTEL/TAGUNGSSTÄTTE
Wir übernehmen für alle TeilnehmerInnen die Zimmerreservierung im Tagungshotel. Bitte bei der Anmeldung vermerken, falls keine Übernachtung gewünscht wird. In diesem Fall berechnet das Hotel eine Tagungspauschale. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind direkt mit der Tagungsstätte/dem Hotel abzurechnen. Diese akzeptieren eine Kostenübernahme des Arbeitgebers. Eine Vorlage dazu wird von der BiKo mit der Einladung versandt. Die Hotelkosten enthalten den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz. Wir übermitteln der Tagungsstätte/dem Hotel Ihre Daten für die Zimmerbelegung und die Rechnungsstellung.
ABSAGE/AUSFALLGEBÜHREN
Die Absage muss schriftlich erfolgen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristiger Absage, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen wird die Seminargebühr vollständig berechnet. Bei einer kurzfristigen Absage kann die Tagungsstätte/das Hotel nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen Ausfallgebühren geltend machen.
MATERIALIEN
Alle TeilnehmerInnen erhalten beim Seminar die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind im Betrieb vorhandene Betriebsvereinbarungen, das Betriebsverfassungsgesetz sowie die gültigen Tarifverträge mitzubringen.
FOTOGRAFIE
Während den Veranstaltungen fotografieren wir. Die Fotos können in der Seminardokumentation veröffentlicht werden. Wenn Sie das nicht möchten, teilen Sie es bitte unseren ReferentInnen zu Beginn der Veranstaltung mit.
DATENSCHUTZHINWEIS
Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Daten werden gemäß Datenschutzerklärung der BiKo gespeichert und verarbeitet. Diese können Sie unter www.biko-lb.de/datenschutz einsehen.
FREISTELLUNG UND KOSTENÜBERNAHME
Für die Seminare gilt der gesetzliche Bildungsanspruch nach §§ 37.6 und 40 BetrVG bzw. § 179.4 und 8 SGB IX. Es werden Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Tätigkeit des Betriebsrates/der JAV/der Schwerbehindertenvertrauensperson erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die Kosten für das Seminar zu erstatten.
Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Seminare Kenntnisse vermitteln, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrates im Betrieb erforderlich sind. Darunter fallen nicht nur Seminare, die neue Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zum Thema haben, sondern alle Seminare, die Wissen vermitteln, das einen direkten Bezug zu den momentanen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrates hat.
Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss
Die Beschlussfassung ist erforderlich, damit das Betriebsratsmitglied gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer der Seminarteilnahme von der Arbeitspflicht und den erforderlichen Kosten befreit wird. Für einen ordnungsgemäßen Beschluss ist folgendes zu beachten:
- Eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung. Die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme muss als Tagesordnungspunkt aufgeführt sein.
- Die Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahme für die Betriebsratsarbeit prüfen.
- Den Beschluss im Protokoll festhalten (Name des Teilnehmenden, Bezeichnung des Seminars, Datum des Seminars).
- Die rechtzeitige schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber. Es muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass die in der Schulung vermittelten Kenntnisse für die Tätigkeit des Betriebsrates erforderlich sind.
Für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gilt dies entsprechend. Für die Schwerbehindertenvertretungen und deren StellvertreterInnen gelten die Bestimmungen nach § 179.4 und 8 SGB IX.
Für Mitglieder von Wahlvorständen zur Betriebsratswahl, zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten die Bestimmungen nach den §§ 20.3 und § 37.6 BetrVG und § 177.5 SGB IX.
HINWEIS ZUR REGION
In den Seminarbeschreibungen finden Sie die Angabe, für welche IG Metall Geschäftsstelle das entsprechende Seminar geplant ist. Zu den Seminaren ohne Angabe können sich alle BetriebsrätInnen anmelden. Möchten Sie an einem Seminar teilnehmen, welches für eine andere IG Metall Geschäftsstelle geplant ist, rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, ob noch ein Platz frei ist.
LB | = | Ludwigsburg |
ES | = | Esslingen |
WN | = | Waiblingen |
GP-GEI | = | Göppingen-Geislingen |
S | = | Stuttgart |
HN-NSU | = | Heilbronn-Neckarsulm |
SHA | = | Schwäbisch Hall |
TBB | = | Tauberbischofsheim |
RT-TÜ | = | Reutlingen-Tübingen |
Stand August 2023