Wirtschaft

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Krisen rechtzeitig erkennen und zielgerichtet handeln


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

Unternehmenskrisen zeigen sich oft frühzeitig. Es gibt eine ganze Reihe von Frühwarnindikatoren, die dem Wirtschaftsausschuss bereits in einem frühen Stadium wertvolle Hinweise auf eine drohende Unternehmenskrise liefern können. Die Ursachen einer Unternehmenskrise sind strategische, markt- und wettbewerbsbedingte, operative, finanzielle, personelle sowie externe Gründe. Oftmals sind sie miteinander verknüpft und beeinflussen sich gegenseitig. Die Aufgabe des Wirtschaftsausschusses besteht darin, die Frühwarnindikatoren und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu identifizieren, die auf eine mögliche Unternehmenskrise hindeuten und die erforderlichen wirtschaftlichen Daten mit dem Arbeitgeber zu beraten. Zeit ist dabei ein wichtiger Faktor im Wirtschaftsausschuss. Denn das rechtzeitige Erkennen von Risiken ist für den Betriebsrat zum Schutz der Belegschaft von zentraler Bedeutung.

Krisenerkennung im Wirtschaftsausschuss
mit Ulrike Glück, xtern Management Glück & Partner

Die Krise ist in der Belegschaft schon in aller Munde – Indizien und Symptome
Indikator: Umsatzrückgang, Rückgang der Rentabilität und Verluste
Indikator: Eigenkapital und Ausnutzen bilanzieller Spielräume
Indikator: Jahresabschluss und handelsrechtliche Fortführungsprognose (HGB)
Indikator: Verhalten von Banken und gesetzlichen Vertretern
Indikator: Sanierungsgutachten
Indikator: Cash-Flow und Liquiditätssituation
Die Krisenstadien im Überblick: Stakeholderkrise, Strategiekrise, Produkt-, Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise

Informationsansprüche zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten und Durchsetzung der Unterrichtungsbegehren
mit Günther Stark, Rechtsanwalt

Betriebsverfassungsrechtliche Regelungsfelder
Die Bedeutung des Wirtschaftsausschusses und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Umfang des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses

Informationsansprüche des § 106 Abs. 3 BetrVG im Einzelnen: 
Rationalisierungsvorhaben 
Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden
Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
Die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen
Die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen
Der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben
Die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks
Die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist
Sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können

Die Durchsetzung der Unterrichtungsbegehren
Geheimhaltungspflicht und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Verzahnung: 
Wie stelle ich die richtigen Fragen, um diese wesentlichen Kennzahlen zu erhalten?


REFERENTIN UND REFERENT
Ulrike Glück, xtern Management Glück & Partner, Leinfelden-Echterdingen
Günther Stark, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigsburg

Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 09.10.2024
Seminar-Nr. 924014
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 280,002
Tagungspauschale € 48,002
Anmeldung beendet
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG