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Krisen rechtzeitig erkennen und zielgerichtet handeln
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Unternehmenskrisen zeigen sich oft frühzeitig. Es gibt eine ganze Reihe von Frühwarnindikatoren, die dem Wirtschaftsausschuss bereits in einem frühen Stadium wertvolle Hinweise auf eine drohende Unternehmenskrise liefern können. Die Ursachen einer Unternehmenskrise sind strategische, markt- und wettbewerbsbedingte, operative, finanzielle, personelle sowie externe Gründe. Oftmals sind sie miteinander verknüpft und beeinflussen sich gegenseitig. Die Aufgabe des Wirtschaftsausschusses besteht darin, die Frühwarnindikatoren und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu identifizieren, die auf eine mögliche Unternehmenskrise hindeuten und die erforderlichen wirtschaftlichen Daten mit dem Arbeitgeber zu beraten. Zeit ist dabei ein wichtiger Faktor im Wirtschaftsausschuss. Denn das rechtzeitige Erkennen von Risiken ist für den Betriebsrat zum Schutz der Belegschaft von zentraler Bedeutung.
Krisenerkennung im Wirtschaftsausschuss
mit Ulrike Glück, xtern Management Glück & Partner
◼ Die Krise ist in der Belegschaft schon in aller Munde – Indizien und Symptome
◼ Indikator: Umsatzrückgang, Rückgang der Rentabilität und Verluste
◼ Indikator: Eigenkapital und Ausnutzen bilanzieller Spielräume
◼ Indikator: Jahresabschluss und handelsrechtliche Fortführungsprognose (HGB)
◼ Indikator: Verhalten von Banken und gesetzlichen Vertretern
◼ Indikator: Sanierungsgutachten
◼ Indikator: Cash-Flow und Liquiditätssituation
◼ Die Krisenstadien im Überblick: Stakeholderkrise, Strategiekrise, Produkt-, Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise
Informationsansprüche zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten und Durchsetzung der Unterrichtungsbegehren
mit Günther Stark, Rechtsanwalt
Betriebsverfassungsrechtliche Regelungsfelder
◼ Die Bedeutung des Wirtschaftsausschusses und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
◼ Umfang des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses
Informationsansprüche des § 106 Abs. 3 BetrVG im Einzelnen:
◼ Rationalisierungsvorhaben
◼ Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden
◼ Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
◼ Die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen
◼ Die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen
◼ Der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben
◼ Die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks
◼ Die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist
◼ Sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können
Die Durchsetzung der Unterrichtungsbegehren
Geheimhaltungspflicht und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Verzahnung:
◼ Wie stelle ich die richtigen Fragen, um diese wesentlichen Kennzahlen zu erhalten?
REFERENTIN UND REFERENT
Stuttgart-Degerloch