SBV

NEU! Gespräche zum BEM zielgerichtet begleiten

Vertiefungsseminar


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwer­behindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

Die Ursachen und Hintergründe von Erkrankungen können vielfältig und im betrieblichen und privaten Umfeld des Beschäftigten zu suchen sein. Die Aufgabe eines BEM-Prozesses ist es, herauszuarbeiten, ob die Arbeitsbedingungen einen Einfluss auf die Erkrankung des Beschäftigten haben und mit welchen Hilfen einer erneuten Erkrankung vorgebeugt werden kann. Darüber hinaus gilt es zu erörtern, ob die Erkrankung körperliche oder psychische Einschränkungen bedingt, auf die der Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitstätigkeit zu achten hat.

Im Seminar werden Gesprächs- und Fragetechniken erlernt, die in den verschiedenen Gesprächssituationen im Prozess eingesetzt werden können. Das Ziel der Gespräche ist das Entwickeln von tragfähigen Lösungen, die vom erkrankten Beschäftigten selbst, dem direkten Vorgesetzten und den KollegInnen akzeptiert werden.

Im zweiten Teil der Schulung wird eine gemeinsame Grundhaltung zur Begleitung von BEM-Gesprächen erarbeitet: „Inwieweit sollen private Auslöser von Erkrankungen erörtert werden?“ „Welches Engagement kann vom erkrankten Beschäftigten selbst erwartet werden?“ oder „Wie soll mit ärztlichen Attesten umgegangen werden?“ sind beispielhafte Fragestellungen, die erörtert werden sollen.

  • Gesprächssituationen im BEM-Prozess
  • Gesprächstechniken in BEM-Gesprächen
  • Umgang mit schwierigen Situationen im BEM-Gespräch
  • Lösungen für betriebliche und private Auslöser von Erkrankungen
  • Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitsüberprüfung
  • Abschluss des betrieblichen Eingliederungsmanagements

REFERENT

Matthias Holm, Institut für Gesundheitsförderung und Personalentwicklung, Hannover


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 29.09.–01.10.2025
Seminar-Nr. 92548
Ort

Kupferzell-Beltersrot

Kosten
Hotelkosten € 453,501
Seminargebühr € 850,002
Anmeldung
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1
inkl. MwSt.
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2
zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX