TARIFRECHT | Leiharbeit
NEU! Neuer Tarifvertrag Leiharbeit
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Für Beschäftigte in der Leiharbeit gelten seit 2003 die zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Verbänden iGZ und BAP (früher: BZA) abgeschlossenen Tarifverträge. Die beiden Arbeitgeberverbände iGZ und BAP sind zum 1. Dezember 2023 zum Gesamtverband der Personaldienstleiter (GVP) fusioniert. Die beiden Tarifvertragswerke wurden zunächst fortgeführt.
Beide Tarifvertragswerke unterscheiden sich in ihren Inhalten. Ziel der vergangenen Jahre war es, diese Unterschiede nach und nach zu beseitigen. Das ist z.B. bei den Regelungen zu Sonderzahlungen, zum Mitgliedervorteil, zu Ausschlussfristen und bei den Entgelttabellen gelungen.
In der Tarifrunde 2024 haben sich die DGB-Tarifgemeinschaft und der GVP auf die Vereinheitlichung der Tarifverträge verständigt.
Die neuen Tarifverträge GVP enthalten sowohl Vorschriften aus den bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträgen, aber auch einige neue Regelungen.
- Was ist neu, was bleibt bestehen?
- Warum eine Altersklausel?
- Was ändert sich an der Arbeitszeit?
- Was gilt bezüglich der Arbeitszeitkonten?
- Was ist bei Einsätzen zu beachten?
- Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft erhalten einen Mitgliedervorteil in Form einer Extrazahlung.
– Wie muss ich die Extrazahlung beantragen?
– Gibt es Fristen zu beachten?
REFERENT
Oliver Kuhne
IG Metall Schwäbisch Hall
Kupferzell-Eschental
Landhotel Günzburg