ARBEITSRECHT
NEU! Renten- und Sozialversicherungsrecht
für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Arbeits- und Sozialrecht greifen zunehmend ineinander. Daher wird der Betriebsrat in seiner täglichen Arbeit zunehmend mit sozialrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Wichtig ist ein Grundverständnis für die Zusammenhänge und Verknüpfungen von Arbeits- und Sozialrecht, um die Aufgaben nach dem BetrVG sachgerecht und fachkundig wahrnehmen zu können und eine wirksame Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.
- Die Rentenversicherung: Grundwissen für die Betriebsratsarbeit
– Anhebung der Altersgrenzen
– Leistung zur Teilhabe (Rehabilitation)
– Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bedeutung der Unfallversicherung (SGB VII) für Betriebsrat und ArbeitnehmerInnen
– Welche Rechte hat der Betriebsrat
– Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung - Sozialrechtliche Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung (SGB III) zu Arbeitsverhältnissen (Aufgaben des Betriebsrates)
– Meldepflicht
– Sperrzeiten/Ruhezeiten
– Freistellung von der Arbeit
– Fördermöglichkeiten/Zuschüsse
– Transferleistungen - Krankenversicherung und Pflegeversicherung
REFERENT
Thomas Rosenland, Rechtsanwalt, Stuttgart
Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 07.–11.12.2026
Seminar-Nr. 926028
Ort
Ludwigsburg
nestor Hotel****
Kosten
Hotelkosten € 1.130,00 1
Seminargebühr € 1.250,00 2
Anmeldung
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1
inkl. MwSt.
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2
zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX